Wenn Mieter die neuen Eigentümer der Wohnung nicht reinlassen wollen, kann das ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Das Amtsgericht München hat am 26.08.2022 (Urt. Az 474 C 4123/21) entschieden, dass das Verweigern zum Zutritt der Wohnung für neue Eigentümer ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann.
Die Mieter hatten bereits seit 2005 in einer Dreizimmerwohnung gewohnt. Als diese verkauft werden sollte, hatten sie möglichen Interessenten jede Besichtigung verweigert. Dennoch hatten die Eigentümer Käufer gefunden. Diese wollten ihre neu erworbene Wohnung zumindest nach dem Kauf anschauen und vereinbarten im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Keiner der Termine war zustande gekommen. Daraufhin hatten sie die Mieter abgemahnt und anschließend fristlos gekündigt.
Den Eigentümern könne das Mietverhältnis nicht weiter zugemutet werden, erklärt das AG.
Für eine Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter müssen grundsätzlich besondere Gründe vorliegen. Da sie vor dem Kauf keine Gelegenheit bekommen hatten die Wohnung zu sehen, stehe ihnen nach dem Kauf ein Besichtigungsrecht zu.
Aber liebe Eigentümer, das ist kein Grund, dieses Recht auszunutzen. Es gilt lediglich bei vorlegbaren Gründen, wo eine Besichtigung der Wohnung unausweichlich ist.
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Das Team von INOVA.HAUS
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