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Schadensanspruch bei Verlust des Schlüssels?

Wenn ich meinen Schlüssel verlieren sollte, muss ich alle Schlüssel im Mietshaus ersetzen?


Ein Schadenersatzanspruch setzt ein Verschulden am Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehende Missbrauchsgefahr voraus.

Möglicherweise besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen der Schlüssel gestohlen wurde oder wenn der Schlüssel in einen Fluss gefallen ist bzw. wenn der verlorene Schlüssel keinem Haus, keiner Wohnung zugeordnet werden kann. In diesen Fällen könnte ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen werden.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS




Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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