top of page

Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Folgen drohen und lohnt sich die Anmeldung?

Die Idee, auf dem eigenen Balkon ein Mini-Solaranlage zu installieren und sofort eigenen Strom zu produzieren, ist verführerisch. Doch die Pflicht zur Anmeldung wirft oft einen Schatten auf diese verlockende Vorstellung. Selbst bei Mini-Solaranlagen mit geringer Einspeiseleistung ist in der Regel eine Anmeldung erforderlich. Doch ab Januar 2024 könnte sich dies ändern, denn der Gesetzgeber plant eine Vereinfachung: Eine kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister soll ausreichen, und die komplizierte zweite Anmeldung bei regionalen Netzbetreibern würde wegfallen.


Kontrolle von Balkonkraftwerken: Wie wahrscheinlich ist es?

Da der von Mini-Solaranlagen erzeugte Strom oft direkt vor Ort verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird, fällt eine fehlende Anmeldung in der Regel nicht auf. Dies hat dazu geführt, dass viele Nutzer auf die Registrierung verzichten, da Strafen unwahrscheinlich erscheinen.


Strafen bei fehlender Anmeldung: Was droht?

Wenn der erzeugte Strom aus dem Balkonkraftwerk nicht direkt verbraucht oder gespeichert wird, könnte er theoretisch ins öffentliche Netz eingespeist werden und potenziell das Netz überlasten. Daher fordert der Gesetzgeber eine Anmeldung und hat das Recht, Bußgelder zu verhängen. Theoretisch könnten Bußgelder von 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung pro Monat verhängt werden. Bei einer Anlage mit 800 Watt wären das 8 Euro pro Monat oder 96 Euro pro Jahr.

In der Praxis werden solche Strafen jedoch in der Regel nicht durchgesetzt, da die Regierung die Solarenergie eher fördern als behindern möchte.


Zukünftige Veränderungen für Wohnungseigentümer in WEGs:

Ab Januar 2024 plant die Bundesregierung nicht nur eine Vereinfachung der Anmeldung von Balkonkraftwerken, sondern auch weitere Vorteile für Privatpersonen. Die Einspeisebegrenzung soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden. Zudem strebt die Regierung an, Steckersolar-Lösungen in die Liste der bevorzugten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, was Zustimmungsvoraussetzungen für Vermieter verändern würde.


Fazit und Empfehlungen:

Die geplante Vereinfachung der Anmeldung könnte die Nutzung von Balkonkraftwerken attraktiver machen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) könnte eine solche Anlage als bevorzugte Maßnahme gelten, die nicht mehr als Option betrachtet werden kann, sondern als Pflicht. Eine entsprechende Entscheidung könnte in einer Eigentümerversammlung besprochen werden. Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, um die Chancen der Solarenergie bestmöglich zu nutzen.


Unsere kontinuierliche Weiterbildung und Schulung befähigen uns, fortlaufend Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung sicherzustellen. Wir schätzen Ihr Feedback und Ihre Anregungen, da sie von großer Bedeutung sind, um vielfältige Perspektiven und Interessen unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen. Unsere aktive Beteiligung in diesem Fachgebiet bleibt ungebrochen, und wir danken Ihnen herzlich für Ihre anhaltende Unterstützung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Beiträge nach bestem Wissen erstellt werden. Für den Inhalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Aufgrund der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

bottom of page