top of page

Austausch von Wohnungstüren und Fenstern in der WEG: Rechte und Herausforderungen

In unserer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) sind Anfragen aufgetaucht, wie der Austausch von Wohnungstüren oder Fenstern, insbesondere aus Sicherheitsgründen, zu handhaben ist. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag Einblicke in die aktuelle Gemeinschaftspraxis bieten und klären, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind.


Kann ein Eigentümer den Austausch über die Gemeinschaft beantragen? Ein WEG-Eigentümer, der den Austausch seiner Wohnungstür oder Fenster über die Gemeinschaft organisieren möchte, steht vor der Frage, ob dies direkt möglich ist. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass ein direkter Anspruch auf den Austausch nicht automatisch aus der aktuellen Handhabung abgeleitet werden kann. Vielmehr erfordert ein solcher Schritt in der Regel einen entsprechenden Beschluss der WEG.


Austausch als Modernisierung des Gemeinschaftseigentums Besonders, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen erfolgen soll und keine dringende instandsetzungstechnische Notwendigkeit besteht, kann der Austausch einer Wohnungstür oder von Fenstern als Modernisierung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 22 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) betrachtet werden. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Sicherheit und den Nutzwert des Gemeinschaftseigentums zu erhöhen.


Erforderliche Mehrheit für den Austausch und die Kostenverteilung Damit die Kosten für den Austausch von Wohnungstüren oder Fenstern auf alle Eigentümer umgelegt werden können, ist in der Regel eine Doppelt-qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer dem Austausch zustimmen müssen. Dabei hat jeder Eigentümer, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen, nur eine Stimme. Zusätzlich müssen die zustimmenden Eigentümer zusammen über mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verfügen.


Herausforderungen und alternative Ansätze Die genannte Regelung kann mitunter unflexibel wirken. In diesem Kontext ist ein von uns vorgeschlagener Ansatz interessant, bei dem die Kostenverteilung für Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Austausch/Erneuerung der Fenster auf die Eigentümer der Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten umgelegt wird. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität, um individuellen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Bei Fenstern könnte beispielsweise der Einsatz von energieeffizienten Isoliergläsern als Teil eines Austauschs in Betracht gezogen werden.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.


bottom of page