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🛠️ Bauliche Veränderungen in der GdWE: Nur mit Beschluss erlaubt!

Warum Eigentümer nicht einfach drauflos bauen dürfen – und was das BGH-Urteil vom 17.03.2023 (V ZR 140/22) klargestellt hat.

Einleitung

Viele Eigentümer denken: „Ist ja meine Wohnung – ich darf doch machen, was ich will.“Doch wer in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) lebt, darf bauliche Veränderungen nicht eigenmächtig vornehmen – selbst dann nicht, wenn nur das Sondereigentum betroffen ist.

BGH-Urteil vom 17.03.2023 (Az. V ZR 140/22)

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt:Bauliche Veränderungen bedürfen zwingend eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.

🔎 Wichtig: Es reicht nicht aus, „stillschweigend“ zu bauen – selbst wenn andere Eigentümer nichts dagegen sagen.Wer ohne Beschluss baut, verstößt gegen das WEG und riskiert Unterlassungs- und Rückbauklagen.

Was gilt als bauliche Veränderung?

Als bauliche Veränderung gelten z. B.:

  • Einbau neuer Fenster oder Türen

  • Anbringung von Markisen, Klimageräten oder Außenrollos

  • Veränderungen an der Fassade oder an Gemeinschaftsflächen

  • Umbauten am Balkon, Garten oder Stellplatz

Auch wenn diese Maßnahmen nur das Sondereigentum scheinbar betreffen, können sie das äußere Erscheinungsbild oder die Statik der Wohnanlage verändern – und betreffen somit das Gemeinschaftseigentum.

Was sagt das Gesetz?

Gemäß § 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich ein Beschluss der GdWE notwendig.

Seit der Reform des WEG zum 01.12.2020 gilt:

  • Einfache Mehrheit reicht oft aus – aber

  • ohne Beschluss: keine Durchführung

Der BGH ergänzt: Wer keine Zustimmung bekommt, kann über eine sogenannte Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ein Gerichtsurteil anstreben, das einen fehlenden Beschluss ersetzt.

Was droht bei Missachtung?

Wer trotzdem ohne Genehmigung baut:

  • kann zur sofortigen Unterlassung verpflichtet werden

  • muss eventuell den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen

  • verliert schlimmstenfalls viel Zeit und Geld

Empfehlung von INOVA.HAUS

Wir raten allen Eigentümern:➡️ Planen Sie eine bauliche Veränderung? Dann sprechen Sie uns rechtzeitig an.Wir helfen Ihnen, die nötigen Beschlüsse rechtssicher vorzubereiten und in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung zu bringen.

Denn: Vorher fragen schützt – nachher streiten kostet.

Kontinuierliche Schulung für Höchstleistung

Um sicherzustellen, dass unser Team stets auf dem neuesten Stand ist und den höchsten Standard in der Verwaltung unserer Gemeinschaft bietet, investieren wir in die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter. Durch die INOVA.AKADEMIE erhalten sie regelmäßig aktuelles Fachwissen und bleiben in allen relevanten Bereichen auf dem neuesten Stand. So können wir sicherstellen, dass wir die besten Praktiken anwenden und unseren Service für euch kontinuierlich verbessern.


INOVA.HAUS steht für qualitativ hochwertige Verwaltungsdienstleistungen und Transparenz. Unser Team engagierter Experten steht euch stets zur Seite, um sicherzustellen, dass eure Wohnanlage effizient und reibungslos verwaltet wird. Wir setzen uns für Fairness, Transparenz und eine positive Gemeinschaftslebenseinstellung ein.


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Andreas Habranke


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Bitte beachten Sie, dass unsere Beiträge nach bestem Wissen erstellt werden. Für den Inhalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Aufgrund der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.


 
 
 

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