🛠️ Bauliche Veränderungen in der GdWE: Nur mit Beschluss erlaubt!
- Andreas Habranke
- 11. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Warum Eigentümer nicht einfach drauflos bauen dürfen – und was das BGH-Urteil vom 17.03.2023 (V ZR 140/22) klargestellt hat.
Einleitung
Viele Eigentümer denken: „Ist ja meine Wohnung – ich darf doch machen, was ich will.“Doch wer in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) lebt, darf bauliche Veränderungen nicht eigenmächtig vornehmen – selbst dann nicht, wenn nur das Sondereigentum betroffen ist.
BGH-Urteil vom 17.03.2023 (Az. V ZR 140/22)
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt:Bauliche Veränderungen bedürfen zwingend eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.
🔎 Wichtig: Es reicht nicht aus, „stillschweigend“ zu bauen – selbst wenn andere Eigentümer nichts dagegen sagen.Wer ohne Beschluss baut, verstößt gegen das WEG und riskiert Unterlassungs- und Rückbauklagen.
Was gilt als bauliche Veränderung?
Als bauliche Veränderung gelten z. B.:
Einbau neuer Fenster oder Türen
Anbringung von Markisen, Klimageräten oder Außenrollos
Veränderungen an der Fassade oder an Gemeinschaftsflächen
Umbauten am Balkon, Garten oder Stellplatz
Auch wenn diese Maßnahmen nur das Sondereigentum scheinbar betreffen, können sie das äußere Erscheinungsbild oder die Statik der Wohnanlage verändern – und betreffen somit das Gemeinschaftseigentum.
Was sagt das Gesetz?
Gemäß § 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich ein Beschluss der GdWE notwendig.
Seit der Reform des WEG zum 01.12.2020 gilt:
Einfache Mehrheit reicht oft aus – aber
ohne Beschluss: keine Durchführung
Der BGH ergänzt: Wer keine Zustimmung bekommt, kann über eine sogenannte Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ein Gerichtsurteil anstreben, das einen fehlenden Beschluss ersetzt.
Was droht bei Missachtung?
Wer trotzdem ohne Genehmigung baut:
kann zur sofortigen Unterlassung verpflichtet werden
muss eventuell den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen
verliert schlimmstenfalls viel Zeit und Geld
Empfehlung von INOVA.HAUS
Wir raten allen Eigentümern:➡️ Planen Sie eine bauliche Veränderung? Dann sprechen Sie uns rechtzeitig an.Wir helfen Ihnen, die nötigen Beschlüsse rechtssicher vorzubereiten und in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung zu bringen.
Denn: Vorher fragen schützt – nachher streiten kostet.
Kontinuierliche Schulung für Höchstleistung
Um sicherzustellen, dass unser Team stets auf dem neuesten Stand ist und den höchsten Standard in der Verwaltung unserer Gemeinschaft bietet, investieren wir in die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter. Durch die INOVA.AKADEMIE erhalten sie regelmäßig aktuelles Fachwissen und bleiben in allen relevanten Bereichen auf dem neuesten Stand. So können wir sicherstellen, dass wir die besten Praktiken anwenden und unseren Service für euch kontinuierlich verbessern.
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Andreas Habranke

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