Eine Situation, die jeden Hausverwalter Gänsehaut bereitet: Der Eigentümer bezahlt die vereinbarte Sonderumlage nicht!
Doch was kann man da als Hausverwaltung tun?
1. Prüfen, ob eine Zahlungspflicht oder ein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht besteht
Zahlt ein Eigentümer die vereinbarte Sonderumlage nicht, dann sollte im ersten Schritt geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht oder ein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht besteht.
Zahlungspflicht: Wird durch eine ETV eine Sonderumlage vereinbart, dann besteht die Zahlungspflicht. (§16 Abs. 2 WEG) Diese Betrifft alle Eigentümer, die zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen sind! (Absatz 1 Satz 2: „Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen“)
Somit ist dieser Fall klar, der Eigentümer muss seinen Betrag zahlen.
Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht: Trotz der gesetzlichen Zahlungsverpflichtung kann es vorkommen, dass der säumige Eigentümer andere finanzielle Forderungen als Gegenansprüche gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend machen kann. In diesem Fall könnte er seinen Anspruch und die Zahlungsverpflichtung der Sonderumlage gegeneinander aufrechnen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sein Anspruch entweder rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist.
2. Den Eigentümer abmahnen
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kann die Hausverwaltung den Eigentümer erstmal Abmahnen oder ausdrücklich eine Zahlungserinnerung zusenden. Das geschieht um aber nur im guten Glauben einer Hausverwaltung. Eine Abmahnung ist hier das Standardverfahren.
3. Eine Klage einreichen
Zahlt der Eigentümer trotz Abmahnungen seinen Beitrag zur Sonderumlage nicht, kann die Hausverwaltung im Namen und im Auftrag der WEG den Eigentümer vor Gericht anklagen.
Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.
Das Team von INOVA.HAUS
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Comments