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Die Heizung bleibt kalt – was kann ich tun?

Wenn die Heizperiode beginnt und die Heizung nicht wie erwartet funktioniert, gibt es verschiedene mögliche Ursachen. Bevor jedoch sofort ein Handwerker beauftragt wird, können einige Maßnahmen selbst durchgeführt werden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Verantwortung Eigentümer, Mieter und die Hausverwaltung tragen.


1. Thermostatventil überprüfen

Eine häufige Ursache für kalte Heizkörper ist ein verklemmtes Ventil am Heizungsthermostat. Dies kommt besonders nach längeren Standzeiten der Heizung vor, beispielsweise nach dem Sommer. Sie können das Thermostatventil selbst überprüfen, indem Sie den Thermostatkopf vorsichtig abnehmen und den Ventilstift vorsichtig bewegen. Achten Sie darauf, den Stift nicht vollständig herauszuziehen, um Schäden zu vermeiden. Etwas Schmiermittel kann helfen, das Ventil wieder beweglich zu machen. Eigentümer sind in der Regel selbst für solche Überprüfungen verantwortlich.


2. Heizkörper entlüften

Luft im Heizsystem ist eine weitere häufige Ursache für kalte Heizkörper. Bevor Sie einen Fachmann einschalten, sollten Sie versuchen, den Heizkörper selbst zu entlüften. Mit einem Entlüftungsschlüssel lässt sich die Luft einfach aus dem Heizkörper ablassen. Halten Sie ein Tuch bereit, um austretendes Wasser aufzufangen. Dieser Schritt kann oft bereits ausreichen, um den Heizkörper wieder in Gang zu bringen.

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist es wichtig, Ihren Vermieter zu informieren. Vermieter sind verpflichtet, eine funktionierende Heizung bereitzustellen und müssen sicherstellen, dass Heizungsanlagen regelmäßig gewartet werden. Hier greift § 535 BGB, der die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung der Mietsache regelt.


3. Nachfüllen der Heizungsanlage

Falls nach der Entlüftung weiterhin kein warmes Wasser zirkuliert, könnte es sein, dass der Druck in der Heizungsanlage zu niedrig ist. In diesem Fall muss die Anlage nachgefüllt werden, was in der Regel von einer Wartungsfirma oder einem Hausmeister durchgeführt wird. Bei Mehrfamilienhäusern ist oft die Hausverwaltung zuständig, einen Handwerker zu beauftragen. Falls Sie als Eigentümer in einem Wohngebäude mit Zentralheizung leben, sind Sie in der Regel dafür verantwortlich, die Wartung durchzuführen.


4. Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung

Wenn Sie keine Lösung für das Problem finden und die Heizung weiterhin kalt bleibt, sollten Sie sich an die Hausverwaltung wenden. Bei Objekten, die durch INOVA.HAUS verwaltet werden, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Wartungsfirma oder des Notdienstes im Treppenhaus oder über die INOVA.HAUS-App. Sollte die Hausverwaltung einmal nicht direkt erreichbar sein, können Sie dort den Notdienst kontaktieren. Es ist wichtig, dass Mieter vor einer Beauftragung eines Handwerkers Rücksprache mit dem Vermieter oder der Verwaltung halten.


5. Rechte und Pflichten bei vermieteten Wohnungen

Mieter sollten grundsätzlich ihren Vermieter informieren, wenn die Heizung nicht funktioniert. Der Vermieter ist verpflichtet, eine funktionierende Heizung bereitzustellen und muss sich um die Reparatur oder Wartung kümmern. Sollte der Vermieter nicht reagieren oder die Heizung dauerhaft nicht funktionieren, kann der Mieter das Recht haben, die Miete zu mindern (§ 536 BGB) oder sogar einen Handwerker auf Kosten des Vermieters beauftragen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit besteht.

Mieter sollten beachten, dass sie nicht eigenmächtig handeln, ohne den Vermieter zu informieren. Eigentümer sollten in solchen Fällen schnell handeln, da sie verpflichtet sind, für die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zu sorgen.


6. Zusammenfassung und Tipps

  • Überprüfen Sie das Thermostatventil, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

  • Entlüften Sie den Heizkörper, wenn das Thermostatventil funktioniert.

  • Bei weiter bestehenden Problemen kontaktieren Sie die Hausverwaltung oder den Vermieter.

  • Notdienste und Ansprechpartner sind in den meisten Fällen im Treppenhaus oder über die INOVA.HAUS-App ersichtlich.

  • Mieter sollten stets den Vermieter oder die Hausverwaltung vor der Beauftragung eines Handwerkers informieren.


Rechtsgrundlagen:

  • § 535 BGB: Pflichten des Vermieters zur Instandhaltung der Mietsache.

  • § 536 BGB: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache.

Dieser Artikel bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und zeigt auf, welche Pflichten und Rechte Sie als Mieter oder Eigentümer haben, wenn die Heizung nicht funktioniert. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen INOVA.HAUS jederzeit zur Verfügung.


INOVA.HAUS steht für qualitativ hochwertige Verwaltungsdienstleistungen und Transparenz. Unser Team engagierter Experten steht euch stets zur Seite, um sicherzustellen, dass eure Wohnanlage effizient und reibungslos verwaltet wird. Wir setzen uns für Fairness, Transparenz und eine positive Gemeinschaftslebenseinstellung ein.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir euch gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir dazu beitragen, eine positive und gerechte Verwaltung unserer Wohnanlage sicherzustellen.


Das Team von INOVA.HAUS

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