Sollten sich Mieter nicht an die vorgeschriebene Mülltrennung halten, kann die WEG einen Dienstleister mit der Kontrolle beauftragen.
Laut Bundesgerichtshof können Vermieter die zusätzlichen Kosten auf Ihren Mietern umlegen.
In dem Streitfall hat sich ein Teil der Mieter beim Mülltrennen nicht an die Vorschriften gehalten.
BGH, Az. VIII ZR 117/21
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