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Mülltrennung in der WEG: Wie Mieter für Verstöße zahlen müssen – Kosten nach Verursacherprinzip umlegen

Mülltrennung funktioniert nicht? So können Mieter zur Kasse gebeten werden

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Mülltrennung ein ständiges Problem. Häufig halten sich einige Mieter nicht an die vorgeschriebenen Regelungen, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch zusätzliche Kosten für die Gemeinschaft verursachen kann. Doch wussten Sie, dass diese Kosten auf die Verursacher, also die Mieter, umgelegt werden können?


Mieter, die nicht trennen, müssen für die Kosten aufkommen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil (Az. VIII ZR 117/21) entschieden, dass Vermieter die Kosten, die durch unsachgemäße Mülltrennung entstehen, auf die Mieter umlegen dürfen. Das bedeutet: Wer den Müll nicht ordnungsgemäß trennt, zahlt.


Wie funktioniert das in der Praxis? Wenn Mieter wiederholt gegen die Mülltrennungsregeln verstoßen, kann die WEG einen externen Dienstleister mit der Kontrolle und der ordnungsgemäßen Mülltrennung beauftragen. Diese zusätzlichen Kosten, die durch die Beauftragung entstehen, dürfen anschließend über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.


Was war der Streitfall?

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hielten sich einige Mieter nicht an die Vorschriften zur Mülltrennung. Die Kosten für die Entsorgung unsachgemäß getrennter Abfälle und die Beauftragung eines Dienstleisters führten zu zusätzlichen Ausgaben, die letztlich auf die Mieter umgelegt wurden. Der BGH stellte klar: Solche Kosten sind umlagefähig, solange sie ordnungsgemäß in der Nebenkostenabrechnung erfasst werden.

Das Urteil: Das Urteil (BGH, Az. VIII ZR 117/21) bestätigt, dass Vermieter und WEG-Verwalter das Recht haben, diese Kosten auf die Verursacher umzulegen. Die Mieter müssen sich also nicht nur an die Hausordnung und Mülltrennungsrichtlinien halten – wenn sie das nicht tun, zahlen sie die Konsequenzen.


Voraussetzungen für die Umlage: Beweise und klare Aussagen

Damit die Verwaltung die Kosten nach dem Verursacherprinzip umsetzen kann, müssen klare Beweise oder eindeutige Aussagen vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht genügt, vage Vermutungen zu haben, wer gegen die Mülltrennung verstoßen hat. Im Idealfall sollte eine schriftliche Bestätigung, z.B. durch Zeugen oder Nachbarn, vorliegen. Eine eidesstattliche Erklärung wäre eine noch stärkere Form des Beweises, um sicherzustellen, dass die Kosten rechtlich einwandfrei dem Verursacher zugeordnet werden können. Ohne klare Beweise kann es schwierig werden, die Mehrkosten auf einzelne Mieter umzulegen.


Was sollten Eigentümer und Vermieter beachten?

  • Klare Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass die Mülltrennungsregeln klar in der Hausordnung und in den Mietverträgen festgehalten sind. Mieter sollten genau wissen, welche Abfälle wie zu trennen sind.

  • Kontrolle durch Dienstleister: Wenn das Problem der Mülltrennung wiederholt auftritt, können Sie einen professionellen Dienstleister beauftragen, um die Abfallentsorgung zu überwachen. Die entstehenden Kosten sind umlagefähig.

  • Beweissicherung: Sorgen Sie dafür, dass Verstöße gut dokumentiert sind, etwa durch schriftliche Aussagen von Zeugen oder gar eine eidesstattliche Erklärung. Ohne diese Beweise kann die Verwaltung nicht einfach nach dem Verursacherprinzip handeln.

  • Nebenkostenabrechnung: Sorgen Sie dafür, dass die Kosten in der Nebenkostenabrechnung korrekt aufgeschlüsselt werden. Sie müssen klar erkennbar sein und nachvollziehbar auf die Mülltrennung zurückzuführen sein.


Vorteile für die WEG

Indem Sie als Eigentümer oder WEG-Verwalter die Verantwortung für die Kosten auf die Mieter umlegen, schaffen Sie Anreize, sich an die Vorschriften zu halten. Auf lange Sicht reduziert dies nicht nur die zusätzlichen Kosten für die Gemeinschaft, sondern sorgt auch für ein sauberes und ordentliches Umfeld.

Wenn Mieter verstehen, dass sie für Verstöße gegen die Mülltrennungsregeln zur Verantwortung gezogen werden, werden sie mit größerer Wahrscheinlichkeit die Vorschriften einhalten. Dies kommt der gesamten Gemeinschaft zugute, da weniger häufig teure Nachbesserungen nötig sind.


Fazit: Mülltrennung in der WEG – klare Regeln, klare Konsequenzen

Unsachgemäße Mülltrennung kann für eine Wohnungseigentümergemeinschaft erhebliche Mehrkosten verursachen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht fest: Diese zusätzlichen Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Klare Mülltrennungsregeln in der Hausordnung, die Beauftragung von Dienstleistern zur Kontrolle und eine transparente Nebenkostenabrechnung helfen dabei, das Problem in den Griff zu bekommen. Wichtig ist jedoch, dass klare Beweise vorliegen, um Kosten rechtssicher nach dem Verursacherprinzip umzulegen.


 

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Das Team von INOVA.HAUS

Andreas Habranke


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