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Die Mülltrennung funktioniert nicht? Mieter muss Kontrolle bezahlen!

Sollten sich Mieter nicht an die vorgeschriebene Mülltrennung halten, kann die WEG einen Dienstleister mit der Kontrolle beauftragen.

Laut Bundesgerichtshof können Vermieter die zusätzlichen Kosten auf Ihren Mietern umlegen.


In dem Streitfall hat sich ein Teil der Mieter beim Mülltrennen nicht an die Vorschriften gehalten.

BGH, Az. VIII ZR 117/21


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Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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