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Fehlende Einladung zur ETV eines Eigentümers, sind die Beschlüsse nichtig?

Ein Garageneigentümer wurde vom Verwalter irrtümlich nicht zur Eigentümerversammlung (ETV) eingeladen. In dieser ETV wurden u.a. die Jahresabrechnung beschlossen und für fällig erklärt. Der Eigentümer sieht sich nicht zur Zahlung der beschlossenen Jahresabrechnung verpflichtet, da er nicht zur ETV eingeladen wurde. Er vertritt die Ansicht, dass die Beschlüsse über die Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan nichtig sind.


Der Umstand, dass der Eigentümer nicht zu der ETV eingeladen worden ist, führt nicht dazu, dass die Beschlüsse über die Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan nichtig sind. Sollte ein Eigentümer nicht eingeladen worden sein, könnten die Beschlusse möglicherweise anfechtbar sein, dies führt aber nicht zu deren Nichtigkeit.

(BGH, Urteil v 20.07.2012, V ZR 235/11)


Anders könnte es aussehen, wenn ein Eigentümer böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollte. Dies könnte zur Nichtigkeit der in einer ETV gefassten Beschlüsse führen.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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