Rechte und Pflichten von Eigentümern bei der Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die Eigentümerversammlung
Was müssen Sie beachten, um Anträge zur ETV zu stellen?
Wann, wie und was ist erforderlich?
Hier erfahren Sie, was Eigentümer beachten müssen, wenn sie Anträge zur Tagesordnung einer Eigentümerversammlung (ETV) einreichen möchten. Wann ist der richtige Zeitpunkt, wie muss der Antrag gestellt werden, und was passiert, wenn der Verwalter ihn ablehnt? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und erklären, wie Sie Ihre Rechte als Eigentümer nutzen können.
Wie wird die Tagesordnung normalerweise erstellt?
Die Tagesordnungspunkte werden in der Regel vom Verwalter vorgeschlagen und im Rahmen der Rechnungsprüfung mit dem Beirat abgestimmt. Eine Abstimmung mit allen Eigentümern ist nicht erforderlich, dennoch können Eigentümer Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung einreichen.
Muss der Verwalter bekanntgeben, wann eine ETV geplant ist?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Verwalter, im Voraus mitzuteilen, wann eine ETV geplant ist. INOVA.HAUS kann grob abschätzen, wann die Versammlung stattfinden könnte, ist aber oft von externen Faktoren wie der Rechnungsstellung oder der Heizkostenabrechnung abhängig. Daher können genaue Informationen im Voraus schwer gegeben werden. Der Beirat wird jedoch rechtzeitig über den Ablauf informiert und zur Rechnungsprüfung eingeladen. Eigentümergemeinschaften könnten sich auch über den Beirat organisieren, um frühzeitig informiert zu werden.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Ein Antrag muss schriftlich und klar formuliert beim Verwalter eingereicht werden. Es reicht nicht, nur ein Thema zu nennen; der Antrag muss einen konkreten Beschlussantrag enthalten. Unklare oder unspezifische Anträge können vom Verwalter zurückgewiesen werden. Ein Beispiel:
Thema: Instandsetzung der Außenfassade
Beschlussantrag: Die Eigentümerversammlung möge beschließen, dass ein Fachunternehmen zur Instandsetzung der Außenfassade beauftragt wird.
Gibt es Fristen für die Einreichung von Anträgen?
Ja, gemäß § 24 Abs. 4 WEG (2020) muss die Einladung zur ETV mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin an die Eigentümer versandt werden. Um sicherzustellen, dass Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, sollten sie spätestens vier Wochen vor der ETV beim Verwalter eingehen. Nach Versendung der Einladung können keine weiteren Punkte zur Tagesordnung hinzugefügt werden. INOVA.HAUS prüft jedoch gerne, ob nachträglich eingereichte Anliegen im Rahmen bestehender Tagesordnungspunkte behandelt werden können.
Klare Formulierung und Strukturierung von Anträgen
Neben der Einhaltung der Fristen ist es entscheidend, dass Anträge zur Eigentümerversammlung klar und verständlich formuliert werden. Jeder Antrag muss ein konkretes Thema und einen klaren Beschlussantrag enthalten, damit dieser ordnungsgemäß in die Tagesordnung aufgenommen werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Strukturierung von Beweismitteln. Es kommt häufig vor, dass Eigentümer Fotos, Gutachten oder andere Beweismittel zur Untermauerung ihrer Anträge einreichen. Diese müssen jedoch in einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Weise präsentiert werden.
Beispiel: Ein Eigentümer reicht 89 Fotos ein, die angebliche Mängel im Gemeinschaftseigentum belegen sollen, ohne jedoch klar zu formulieren, welchem Antrag die Fotos zugeordnet werden. In solchen Fällen ist es nicht die Aufgabe des Verwalters, die Beweismittel zu sichten, zu ordnen und zu interpretieren. Laut Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2012 – V ZR 246/11) liegt die Verantwortung für die Strukturierung und Zuordnung von Beweismitteln bei dem Eigentümer, der den Antrag stellt.
Der Eigentümer sollte seine Beweismittel ähnlich einem Exposé aufbereiten, sodass der Zusammenhang zwischen den Fotos und den jeweiligen Anträgen klar ersichtlich ist. Es ist nicht zumutbar, dass der Verwalter umfangreiche Unterlagen eigenständig ordnet oder bearbeitet.
Was passiert, wenn ein Eigentümer wiederholt denselben Antrag stellt?
Ein Verwalter ist nicht verpflichtet, Anträge, die bereits in früheren Versammlungen behandelt und abgelehnt wurden, erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Das Prinzip der Rechtskraft von Beschlüssen verhindert, dass bereits entschiedene Angelegenheiten wiederholt behandelt werden. Sollte ein Eigentümer dennoch beharrlich dieselben Themen einbringen, kann INOVA.HAUS diese Anträge ablehnen.
Was tun, wenn ein Eigentümer unsachlich wird oder stört?
Unsachliche Kommunikation oder wiederholte Anträge, die den Ablauf stören, können vom Verwalter zurückgewiesen werden. INOVA.HAUS sorgt für eine sachliche und professionelle Durchführung der Eigentümerversammlung und setzt klare Grenzen, wenn dies erforderlich ist.
Fazit: Rechte nutzen und korrekte Anträge stellen Eigentümer haben das Recht, Anträge für die ETV einzureichen, müssen jedoch die Formvorschriften und Fristen gemäß dem WEG 2020 beachten. INOVA.HAUS stellt sicher, dass alle Anträge professionell bearbeitet und die Interessen der Eigentümergemeinschaft gewahrt werden.
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Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir euch gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir dazu beitragen, eine positive und gerechte Verwaltung unserer Wohnanlage sicherzustellen.
Das Team von INOVA.HAUS
Andreas Habranke
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