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Gaspreisbremse beschlossen – Gasumlage gekippt

Die Bundesregierung hat sich am 29. September auf einen „Abwehrschirm“ geeinigt: Die hohen Energiepreise sollen durch eine Gaspreisbremse begrenzt werden. Der Abwehrschirm solle sowohl Betriebe als auch Privatleute vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit durch die hohen Preise schützen.


Zur Stabilisierung der Gaspreise soll der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit insgesamt rund 200 Mrd. Euro Gasimporteure und Endversorger entschädigen, damit diese steigende Preise nicht an die Verbraucher weitergeben. Die genaue Umsetzung der Gaspreisbremse soll durch eine Expertenkommission festgelegt werden.


Die Gasumlage, über die insbesondere seit der Verstaatlichung von Uniper vermehrt gestritten worden war, wurde durch Bundesregierung gekippt: Sie ist nicht mehr nötig, da die betroffenen Gasimporteure durch die Mittel des WSF direkt unterstützt werden. Zudem wurde für Unternehmen ein Bürokratie-Moratorium angekündigt, um für die nächsten Monate zusätzliche bürokratischen Belastungen für Betriebe gering zu halten.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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