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Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen

Aufgrund der extremen Preissteigerung beim Bezug von Gas, wurde von der Regierung eine vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Gaslieferung beschlossen:


Daher gilt für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 der ermäßigte MwSt. 7% für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz.


Voraussetzung für die Privilegierung ist einzig die Lieferung über das Erdgasnetz.


Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.


Die Lieferung über alternative Vertriebswege wie Tankwagen oder Kartuschen wird nicht ermäßigt besteuert. Hier bleibt es bei 19% MwSt.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS




Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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