top of page

Sonderumlage in einer WEG beschließen!

Egal ob Neubau oder Altbau, in jeder Immobilie müssen irgendwann Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dies gilt auch für das Gemeinschaftseigentum einer WEG. Auch wenn die Kosten für solche Maßnahmen eigentlich über die Instandhaltungsrücklage finanziert werden sollen, kann es vorkommen, dass der ersparte Betrag nicht ausreicht oder bereits kurz vorher für eine andere Maßnahme verwendet wurde.


In solchen Fällen ist eine Sonderumlage zu beschließen, damit man die kurzfristige finanzielle Lücke schließen kann!


1. In welchem Rahmen wird eine Sonderumlage beschlossen?

Eine Sonderumlage muss in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Hierbei ist es nicht wichtig, ob eine ordentliche oder außerordentliche ETV stattfindet. Alternativ kann auch ein Umlaufbeschlussverfahren in Erwägung gezogen werden.


2. Was muss in solche einem Beschluss enthalten sein?


Damit ihre WEG einen rechtssicheren Beschluss durchführt, müssen folgende Informationen enthalten sein:


· Der Anlass bzw. Grund der Sonderumlage

· Die Höhe der Sonderumlage

· Der Verteilungsschlüssel, nach dem die Sonderumlage auf die Eigentümer aufgeteilt wird

· Der sich aus dem Verteilungsschlüssel ergebende Anteil der einzelnen Eigentümer

· Der Fälligkeitstermin, zu dem die Eigentümer ihren Anteil an den Hausverwalter gezahlt haben, müssen.


3. Ist eine Sonderumlage ohne Beschluss möglich?


Grundsätzlich ist eine Sonderumlage ohne Beschluss nicht möglich.


Aber es gibt Sachverhalte, in denen es nicht möglich ist, auf den Beschluss der Eigentümerversammlung zu warten. Insbesondere deswegen, weil die gesetzliche Ladungsfrist auch in dringenden Notfällen nicht verzichtet werden darf. In einem solchen Fall ist der Hausverwalter berechtigt, von den Eigentümern eine Zahlung zu fordern, welche die Höhe des monatlichen Hausgeldes übersteigt. Die Fälligkeit der Zahlung ist in einem solchen Fall sofort.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Comments


bottom of page