Warum heißt es jetzt GdWE statt WEG? – Der Unterschied einfach erklärt
- Andreas Habranke
- 11. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Warum heißt es jetzt GdWE – und nicht mehr einfach WEG?
Viele Eigentümer und auch Verwalter verwenden den Begriff „WEG“ wie selbstverständlich: „Ich bin Eigentümer in einer WEG“, „Unsere WEG hat eine neue Verwaltung bestellt“ usw. Doch mit der WEG-Reform 2020 hat sich nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz inhaltlich verändert – auch der juristisch korrekte Begriff hat sich geändert:
Die WEG heißt jetzt eigentlich: GdWE – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Was steckt hinter dem Begriff GdWE?
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 wurde klargestellt, dass die rechtliche Einheit, die Verträge schließt, verwaltet wird und z. B. klagen kann, nicht das Gesetz selbst („die WEG“) ist, sondern die daraus entstehende juristische Person:
GdWE = Gemeinschaft der Wohnungseigentümer(vgl. § 9a Abs. 1 WEG)
Diese Gemeinschaft entsteht automatisch durch die Teilungserklärung und den Erwerb von Eigentum und ist seit der Reform rechtsfähig – sie kann also selbst handeln, Verträge abschließen, vor Gericht ziehen oder Verwaltung beauftragen.
Warum wurde der Begriff geändert?
Der Begriff „WEG“ stand bisher für Wohnungseigentumsgesetz, wurde aber umgangssprachlich auch für die Eigentümergemeinschaft selbst verwendet – das führte oft zu Missverständnissen.
Beispiel:
„Die WEG verklagt den Eigentümer.“ → Wer ist gemeint? Das Gesetz? Die Gemeinschaft? Die Verwaltung?
Mit der Reform wurde eindeutig klargestellt:
Die GdWE ist das Rechtssubjekt, also z. B. Vertragspartner der Verwaltung oder Partei vor Gericht.
Das WEG bleibt der Name des Gesetzes, das die Regeln für das Wohnungseigentum enthält.
Muss ich jetzt immer „GdWE“ sagen?
Nein, aber es ist juristisch korrekt.In der Praxis sagen viele Eigentümer und auch Verwalter weiterhin „WEG“. Auch wir bei INOVA.HAUS verwenden den Begriff in der Kommunikation, weil er bekannt und etabliert ist.
In formellen Schreiben, z. B. im Verwaltervertrag oder bei Gericht, nutzen wir aber den richtigen juristischen Begriff „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)“, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Fazit
Die GdWE ist die korrekte juristische Bezeichnung für das, was viele weiterhin als „WEG“ kennen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das vor allem eins:
Mehr Klarheit, wenn es um Verträge, Beschlüsse und Rechte der Gemeinschaft geht.
Bei INOVA.HAUS achten wir auf eine rechtssichere und gleichzeitig verständliche Kommunikation – ob als GdWE oder einfach als „Ihre Eigentümergemeinschaft“.
Kontinuierliche Schulung für Höchstleistung
Um sicherzustellen, dass unser Team stets auf dem neuesten Stand ist und den höchsten Standard in der Verwaltung unserer Gemeinschaft bietet, investieren wir in die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter. Durch die INOVA.AKADEMIE erhalten sie regelmäßig aktuelles Fachwissen und bleiben in allen relevanten Bereichen auf dem neuesten Stand. So können wir sicherstellen, dass wir die besten Praktiken anwenden und unseren Service für euch kontinuierlich verbessern.
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Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir euch gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir dazu
Das Team von INOVA.HAUS – für eine starke Gemeinschaft.
Andreas Habranke

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