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Wer trägt die Kosten für defekte Absperrventile?

Meist befinden sich Wasserzähler in der Wohnung, im Sondereigentum. Damit ein Wasserzähler regelmäßig ersetzt werden kann, befindet sich vor einem Wasserzähler ein Absperrventil.

Wenn das Absperrventil undicht ist oder nicht mehr schließt, muss es ausgetauscht werden.


Doch wer trägt dafür die Kosten?


Variante 1: Regelung in der Teilungserklärung Als erstes sollte die Teilungserklärung nach entsprechender Regelung geprüft werden.

Sollte hier eine Regelung hervor gehen, dass z.B. die Absperrungen im Gemeinschaftseigentum stehen, dann übernimmt die WEG die Kosten.


Variante 2: Keine Regelung in der Teilungserklärung

Oft ist in der Teilungserklärung keine Regelung zu entnehmen. Generell gilt, dass der Übergang vom Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum ist das Absperrventil. Alles danach und auch das Absperrventil selbst, gehört dann zum Sondereigentum. Somit trägt in der Regel die Kosten der Eigentümer der Wohnung.


Unsere fortlaufende engagierte Beteiligung an Bildungsmaßnahmen und Schulungen befähigt uns dazu, unaufhörlich und beständig Lösungsansätze für die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu entwickeln und sachkundige Beratung zu gewährleisten. Wir legen einen hohen Wert auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen, da diese von außerordentlicher Bedeutung sind, um die vielfältigen Perspektiven und Interessen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Beschlüssen angemessen zu integrieren. Wir werden auch in Zukunft vollumfänglich und aktiv in diesem Fachgebiet engagiert sein und möchten Ihnen herzlich für Ihre kontinuierliche Unterstützung danken.


Das Team von INOVA.HAUS


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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